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Das kleine 1x1 des Verbandsrechts |
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| Datum, Uhrzeit | 08.09.2009 | |
| Veranstalter | Kölner Verbände Seminare | |
| Ort | Hilton Bonn | |
| Referenten | ||
| Beschreibung | Verbandsrecht ist Vereinsrecht. Abgesehen von einigen Sonderregelungen in anderen Rechtsgebieten bedeutet Vereinsrecht daher im Wesentlichen: Vereinsrecht im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Da sich die vereinsrechtlichen Vorschriften des BGB seit seinem Inkrafttreten im Jahre 1900 fast nicht verändert haben, betrachten Verbände das Vereinsrecht regelmäßig als eine Materie, die nur im Gründungsstadium des Vereins von einigem Interesse ist. Dies ist jedoch ein grundlegender Irrtum. In diesem neuen Seminar geht es darum, den Verein in "guten" Zeiten "wetterfest" zu machen. Es werden die unter Vereinsrechtlern aktuell diskutierten Problemkreise besprochen und Lösungsansätze dargestellt.
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18.05.2012, 02:07.54
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